Bürgerbegehren ist noch nicht gescheitert
Entgegen vielfacher Behauptungen in der Öffentlichkeit ist das Bürgerbegehren zum Rathausstandort noch nicht gescheitert Das Verwaltungsgericht wird beurteilen, ob es zum Bürgerentscheid kommt, bei dem die Neustädter dann entscheiden können, ob das Rathaus an der Nienburger Straße gebaut werden soll. Bürgermeister Uwe Sternbeck und die Ratsparteien haben versucht, das Bürgerbegehren vom Tisch zu wischen.
Nachdem der Verwaltungsausschuss auf Vorschlag vom Bürgermeister das Bürgerbegehren zum Rathausbau für unzulässig erklärt hat, hat der Initiator Dirk Salzmann juristische Schritte, wie es bei einem solchen Verfahren möglich ist, eingeleitet..
Salzmann hat in der vergangenen Woche über den von ihm beauftragten Rechtsanwalt Udo Gresbrand (Kanzlei Versteyl, Burgwedel) stellvertretend für die Unterzeichner Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Die Kanzlei von Prof. Versteyl ist eine der führenden Kanzleien in Verwaltungsrechtssachen im gesamten norddeutschen Raum.
„Aufgrund der vom Bürgermeister, CDU, SPD und Grünen gezeigten Ignoranz gegenüber den mehr als 4.300 Unterzeichnern des Bürgerbegehrens, das von der UWG unterstützt wird, begrüßt die Wählergemeinschaft das weitere Vorgehen des Initiators“, erklärt dazu der UWG-Fraktionsvorsitzende Willi Ostermann.