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UWG Neustadt a. Rbge. e.V.
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Für Radfahrer und Fußgänger: UWG will Unterführung an der Siemensstraße

2. Februar 2022

Es ist beabsichtigt den höhengleichen Bahnübergang an der Siemensstraße durch den Bau einer Brücke für alle Verkehrsteilnehmer aufzuheben. Die Brücke soll nach derzeitigem Planungsstand ca. 500 m südlich zwischen ehem. Autohaus (Opel) und der Q1-Tankstelle errichtet werden.  Nach Aussagen der Stadtverwaltung am 24.1.22 (Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses und Ortsrat Neustadt) sind diese Planungen noch nicht abgeschlossen. Die UWG begrüßt die Aufhebung des Bahnüberganges für den motorisierten Verkehr. Wir fordern uneingeschränkte Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Schulkinder und Mobilitätsbeeinträchte sowie Radfahrer bei Minimierung der zu erwartenden Einschränkungen und Einhaltung des Kostenrahmens der bisherigen Planungen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer die Verbindung an der Siemensstraße in Form einer Unterführung*) aufrecht erhalten wird.

Die UWG meldet Bedenken gegen das vorliegende Konzept an, die Querung ausschließlich über eine Brücke zu realisieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Forderung von vielen Bürgern Neustadts geteilt wird:

  • Die wesentliche Mehrheit der Einwohner der Kernstadt wohnt westlich der Bahnlinie. Die wenigen bereits existierenden Querungen sind aufgrund der gewachsenen Strukturen für den Rad- und Fußgängerverkehr nicht ausreichend.
  • Die Nutzung der Landwehr ist für Radfahrer anerkanntermaßen gefährlich. Die Unterführung unter dem Bahnhof ist für eine gemeinsame Nutzung des Rad- und Fußverkehrs nicht uneingeschränkt geeignet. Es ist zu erwarten, dass der Bereich unter den Gleisen über kurz oder lang für den Radverkehr gesperrt werden wird.
  • Auch Neustadt hat sich der Verkehrswende verschrieben (s.a. https://neustadtbewegtsich.de/). Die Gleichstellung/-behandlung des motorisierten und dem nichtmotorisierten Verkehr nach dem Prinzip „Der gesamte Verkehr über eine im südlichen Bereich der Stadt befindliche Brücke“ macht nach unserer Einschätzung keinen Sinn.
  • Der Bau einer Unterführung trägt aktiv dazu bei, dass der Autoverkehr von schwächeren Verkehrsteilnehmern getrennt wird.
  • Der östlich der Bahnlinie gelegene REWE-Markt ist das Nahversorgungszentrum für den südlichen Teil Neustadts. Dieser wird durch die Aufhebung des Bahnübergangs vom Fuß- und Radverkehr aus dem Westen abgehängt.
  • Der Umweg für Radfahrer und Fußgänger über die geplante Brücke wird im Vergleich zur aktuellen Situation mehr als einen Kilometer betragen. Ein derartiger Umweg ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder nicht akzeptabel.
  • Das Argument, eine Unterführung könne aus dem Haushalt der Stadt Neustadt nicht finanziert werden, da „die Stadt die Kosten für einen Trog (in Millionenhöhe) alleine tragen müsste“ (Beschlussvorlage 2021/217/1),  ist nicht belastbar. Beim derzeitigen Stand der Planungen kann/muss mit den anderen Finanzträgern (wie z.B. die Deutsche Bahn AG und Bund) weiter  verhandelt werden, wie das Gesamtbudget auf beide Baumaßnahmen (Brücke und Unterführung) verteilt werden kann: Bei Verzicht auf breite Fuß- und Radwege auf der Brückenkonstruktion und deren Zufahrten werden sich dessen Kosten erheblich reduzieren, die dann in die Unterführung investiert werden können. In anderen Gemeinden wurde eine vergleichbare Maßnahme bereits umgesetzt.

 

  • Eine Unterführung muss nicht luxuriös ausgeführt werden. Als Beispiel für die Ausstattung kann die Unterführung in Poggenhagen (Am Schiffgraben) herangezogen werden. Vergleichbare Bauten in anderen Gemeinden kosteten ca. 2,5 Millionen €. Bei  einer Fertigbauweise ersparte diese Vorgehensweise die halbe Bauzeit und halbierte die Kosten.
  • Das ablehnende Argument der Verwaltung „Die Abwicklungslänge eines Trogbauwerkes wäre so lang, dass man ihn nicht in der Länge der Siemensstraße unterbringen und vor der Wunstorfer Straße wieder an der Oberfläche sein könnte.“ (Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksache 2021/217/1) stellt sich beim Vergleich mit der Unterführung in Poggenhagen (Am Schiffgraben, linkes Bild, knapp 60 m) als unzutreffend dar (östl. Siemensstraße bis zur Ausfahrt des REWE-Marktes knapp 70 m). Dies mag für den Autoverkehr gelten – nicht für den Rad- und Fußgängerverkehr.

Wir fordern eine Rad-und Fußgängerunterführung wie in Poggenhagen. Dort wird die Unterführung vorwiegend von Fuß-/Spaziergängern und Radfahrern aber auch von Fahrzeugen der Realgemeinde genutzt. An der Siemensstraße aber gibt es jeden Tag eine große Schülerbewegung; viele Radler und Fußgänger wollen zum Supermarkt oder weiter in Richtung der nord-östlich gelegenen Innenstadt. Deshalb muss die Stadt umgehend die Planungen überarbeiten, die eine Querung für Fußgänger/ Radfahrer an der Siemensstraße weiterhin ermöglichen und auf dieser Basis mit den beteiligten Kostenträgern Verhandlungen aufnimmt. Noch mag es nur eine kleine Gruppe sein, die den Bau einer Unterführung an der Siemensstraße  einfordert, deren Ziel es ist eine behindertengerechte Unterführung zu schaffen, wenn der Bahnübergang durch ein Brückenbauwerk ersetzt werden soll. Um unserem subjektiven Gefühl Rechnung zu tragen, werden wir uns aktiv ein Meinungsbild bei den Bürgern Neustadts machen. Wir freuen uns auf eine breite Diskussion – in den Medien oder auf der Internetseite an info@uwg-neustadt.de.