Verwaltungsgericht hat Klarheit geschafft
Das Bürgerbegehren zum Rathausbau war rechtens, das hat das Verwaltungsgericht in Hannover entschieden. Jetzt ist der Weg frei zum Bürgerentscheid. Für die UWG, die das Bürgerbegehren unterstützt hat, ist das eine gute Nachricht.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat nach zweistündiger mündlicher Verhandlung die Stadt Neustadt verurteilt, dass von Dirk Salzmann im Februar 2016 angestrebte Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Das Gericht hat sowohl in der Verhandlung, noch deutlicher aber in der Urteilsbegründung unzweifelhaft festgestellt, dass das Begehren damals und auch heute ganz eindeutig rechtskonform und zulässig war und noch immer ist. Dass die Stadt in der Zwischenzeit für eine der Intention des Bürgerbegehrens widersprechenden Planung mehr als 500.000 Euro ausgegeben hat, ließ das Gericht nicht als Argument gegen das Bürgerbegehren gelten. Dass die Stadt Geld ausgegeben habe, hat sie zu vertreten und spreche nicht gegen das Bürgerbegehren. Nach Rechtskraft des Urteils wird es ein Bürgerentscheid geben, bei dem die Neustädter entscheiden können, wo das Rathaus zukünftig sein soll.
Der Rechtsstreit zwischen Verwaltung und dem Kläger hat gezeigt, dass es sich lohnt sich für die Belange der Bürger einzusetzen. „Gewinner bei diesem Verfahren sind die Bürger“, bewertet UWG-Vorsitzender Günter Hahn die Entscheidung des Gerichtes. Es sei ein Erfolg für die Demokratie und für die Neustädter Bürger.
„Es ist gut, dass es in unserer Demokratie die Gewaltenteilung gibt. Es hat sich bestätigt, dass sie eine unverzichtbare Voraussetzung für die Kontrolle staatlicher Macht ist, um so staatliche Willkür, Missbrauch und Ausdehnung der Macht auf Kosten der Kleinen verhindert“, sagt unser Fraktionssprecher Willi Ostermann in einem kurzen Telefonat aus Andalusien.
Kläger Dirk Salzmann hatte mit zahlreichen Helfern und Unterstützung der UWG vor gut zwei Jahren rund 4.300 Unterschriften gesammelt, um den Rathausbau an der Marktstrasse Süd zu verhindern. Wichtig sei, bei einer so weit reichenden Entscheidung auch die Bürger zu beteiligen, begründete Salzmann damals seine Entscheidung. Die Stadtverwaltung hatte bemängelt, das Bürgerbegehren erfülle nicht die Kriterien für eine Genehmigung, auch, weil es nicht eindeutig formuliert sei. Eindeutig formuliert ist nun das Urteil des Gerichtes.
Weitere Infos auch auf der Homepage www.buergerbegehren-neustadt.de