Ohne Feuerwehr geht es nicht
„Stellen Sie sich vor, es brennt und keiner kommt“. Dazu darf es in Neustadt, insbesondere in den Dörfern, nicht kommen. Ohne Feuerwehr geht es nicht. Die UWG will deshalb nicht auf die Feuerwehrstandorte verzichten.
Wer glaubt, dass bei einem Feuer oder einem anderen Schadensfall die schlagkräftige Ortsfeuerwehr der Kernstadt die notwendige Hilfe bringen kann, der irrt. Auch die Wehr ist mit ihren Einsatzkräften eingeschränkt verfügbar, insbesondere zur Tageszeit, weil viele der freiwilligen Brandschützer außerhalb der Stadt ihrem Beruf nachgehen. Also brauchen wir entsprechend Ortsfeuerwehren, die innerhalb kurzer Zeit, auch mit wenigem Personal, den sogenannten „Ersteinsatz“ mit darauf abgestimmter Ausrüstung bewältigen. Denn die erwartete schnelle Hilfe von „nebenan“ braucht ihre Zeit, bis sie an der Einsatzstelle ist. Immerhin ist Neustadt eine der flächenmäßig größten Städte in der Bundesrepublik. Deshalb ist es auch erforderlich, dass die verbleibenden Gerätehäuser erhalten, saniert oder gar neu gebaut werden. Das kostet und die Kosten wird die Stadt alleine nicht stemmen können. Was die Verwaltung aber tun kann, ist zu prüfen, wo es Fördergelder gibt. Man muss nicht weit fahren, um Gerätehäuser zu finden, die eine Plakette mit der Europafahne ziert und den Hinweis gibt, wieviel tausend Euro für das Gerätehaus aus dem Fördertopf der EU geflossen sind.
Es gibt einen Feuerwehrbedarfsplan, den die Feuerwehr mit erarbeitet hat und nun in den Schubladen der Stadtverwaltung verschwunden ist. Der Plan zeigt neben vielen andern auch die vorgeschriebenen Zeiten auf, in der die Feuerwehr am Einsatzort sein sollte. Der Bedarfsplan enthält viele weitere Vorgaben auch zu den Gerätehäusern, die die Verwaltung erfüllen müsste, um den Brandschutz für die Stadt sicherzustellen. Dafür sind erhebliche Investitionen notwendig. Da schiebt die Verwaltung die Verantwortung lieber an die Feuerwehr ab und stülpt ihr eine Budgetierung über, mit der die Ortswehren sehen müssen, wie sie klar kommen. Die Stadt bleibt aber gesetzlich für den Brandschutz verantwortlich und die Verantwortung kann sie nicht abwälzen, in dem sie Einsparungen vornehmen will.
Die Ortsfeuerwehren sollten nicht generell aufgelöst werden, sondern weiter bestehen bleiben. Fusionen scheinen auf Dauer in einigen Orten unumgänglich zu sein. Die sollten von den Wehren selbstkritisch geprüft werden und sie könnten als Löschgruppen, ähnlich dem Modell „Nordrhein-Westfalen“ den Stützpunktfeuerwehren zugeordnet und mit Kompetenzen gebündelt werden. Aber nur dann, wenn die nicht leichte Entscheidung, aus den Wehren kommt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt zum Erhalt der Ortsfeuerwehren ist, dass sie wichtige Garanten für eine intakte Dorfgemeinschaft sind. Sie leisten eine unbezahlbare, hervorragende Jugendarbeit mit den Kinder- und Jugendfeuerwehren. Sicherlich geht es in der Feuerwehr nicht darum, möglichst viel zu erleben und zu feiern, was bei bestimmten Anlässen auch dazu gehört. In erster Linie geht es darum, anderen Menschen zu helfen. Mit genau der Hilfe, die sie benötigen. Was wäre, wenn die technische Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall zu spät kommt oder das Leerpumpen einer Straßenunterführung nach einem Unwetter wegen fehlender Einsatzkräfte nicht möglich ist? Das geschieht bislang auf freiwilliger Basis und ehrenamtlich.
Die UWG will deshalb generell nicht auf die Feuerwehrstandorte verzichten. Die Feuerwehren können sich dabei auf die Unterstützung der UWG verlassen.