Zum Erhalt der Stadt gehört sozialer Wohnungsbau

Der Entwicklungsspielraum für Wohnbau ist den Ortsteile mit fünf bis sieben Prozent großzügig vorgegeben. Den Rest regelt der Markt. Es ist darauf zu achten, dass die Stadtkasse nicht durch Infrastruktur-Kosten über das Notwendige hinaus belastet wird. Um dem Demographischen Wandel entgegen zu wirken und die vorhandene Infrastruktur zu erhalten, ist Baulandentwicklung wichtig. Hier stehen die Kommunen im Wettbewerb, so dass es notwendig ist, das „Angebot Neustadt“ attraktiv zu halten. Das erreicht man aber nicht mit dem Bau eines Rathauses auf dem schönsten denkbaren Innenstadtplatz, wenn er dann als Anziehungspunkt gestaltet ist. Zum Erhalt der Infrastruktur und zur Pflege der Sozialstruktur, Wohnarmut beschleunigt den sozialen Abstieg, gehört sozialer Wohnungsbau. Die Stadt klagt, dafür nicht genügend Flächen ausweisen zu können. Dieses Argument wird einer näheren Prüfung nicht standhalten. Der soziale Wohnungsbau wird von Bund und Land mitfinanziert. Es ist darauf zu achten, dass diese Gelder voll ausgeschöpft werden. Die Organisation und Ausführung ist der GEG als stadteigener Fachgruppe zu übertragen. Eine Aufteilung dieser Aufgabe mit stadtinterner Konkurrenz ist zu vermeiden. Die Städtischen Wirtschaftsbetriebe sind für die Energieversorgung zuständig. Die Ausweitung in andere Bereiche, die schon erheblichen Umfang angenommen hat, ist im Sinne der Kostenwahrheit und Kostenklarheit zu beenden.