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UWG Neustadt a. Rbge. e.V.
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Nach VA-Beschluss: Auch UWG wird klagen

11. Juli 2016

 

Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) wird das Verfahren um das Bürgerbegehren weiter begleiten.  Die UWG als Unterstützer will, wie der Initiator des Begehrens, Dirk Salzmann, klagen.

Grund ist die Ablehnung des Begehrens durch den Verwaltungsausschuss (VA), der am vergangenen Montag in seiner nichtöffentlichen Sitzung, das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und abgelehnt hat.

„Wir werden den Willen der Bürger nicht ignorieren“ sagen der UWG Vorsitzende Günter Hahn und der  Fraktionsvorsitzende der UWG, Willi Ostermann, der als Ratsherr den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht beschreiten wird. „Immerhin haben mehr als 4.000 Neustädter mit ihrer Unterschrift dokumentiert, dass sie ein Rathaus an der Nienburger Straße wollen. Den bekundeten Willen haben die anderen Ratspolitiker ignoriert. Wir wollen offene und ehrliche Arbeit leisten, dazu gehört auch, dass wir die Bürger mit ihrer Meinung vertreten“, so Hahn und Ostermann, die ihr Bedauern darüber ausdrücken, dass die Mehrheit der Ratspolitiker so uneinsichtig ist.

„Für die UWG ist das Grund genug, den Bürgerwillen zu berücksichtigen und wir werden uns deshalb für die Bürger einsetzen. Es ist im Übrigen eines unserer Ziele in der Kommunalpolitik. Unser Wort gilt!“, so Hahn und Ostermann abschließend.