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UWG Neustadt a. Rbge. e.V.
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Verwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

25. Juni 2016

 

Die Verwaltung hat das Bürgerbegehren zum Rathausneubau geprüft und kommt zum Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. „Das überrascht mich nicht“, bewertet der UWG-Vorsitzende, Günter Hahn, die Ankündigung der Verwaltung. „Was mich überrascht, ist die Ignoranz, den Willen von über 4.000 Bürgern zu ignorieren“, so Hahn weiter. Denn die vorgelegten Unterschriftenlisten waren ebenfalls von der Verwaltung geprüft worden. Es liegen 4.130 gültige Unterschriften vor, somit ist die erforderliche Mindestanzahl (3613) erreicht. „Unsere Unterschriftenaktion war erfolgreich, zumindest haben wir mit 4.130 gültigen Unterschriften, die erforderliche und nötige Zahl deutlich überschritten. Das hatte so niemand, in erster Linie der Bürgermeister , wohl nicht erwartet.

Die Hauptgründe für die Entscheidung der Verwaltung, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, seien eine fehlerhafte Begründung sowie ein irreführender Kostendeckungsvorschlag, schreibt die Verwaltung in einer Mitteilung für die Presse. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Rates, ein Rathaus am Standort Marktstraße Süd errichten zu wollen.