Kontakt Impressum Datenschutz
UWG Neustadt a. Rbge. e.V.
Herzlich Willkommen!

Initiator des Bürgerbegehrens kündigt Klage an

25. Juni 2016

 

Die Mitteilung, dass die Verwaltung das Bürgerbegehren für unzulässig hält, überrascht mich als Initiator nicht, schreibt auch Dirk Salzmann in einer Mitteilung. Die Verwaltung um Bürgermeisster Sternbeck habe von Beginn an gezeigt, dass man eine echte Bürgerbeteiligung zur „Rathausfrage“ nicht wolle und sich zudem bei der Einschätzung von rechtlichen Fragen auch in der Vergangenheit eher selten durch besondere Kompetenz ausgezeichnet.

Salzmann weiter: „So ist die Begründung der angeblichen Unzulässigkeit juristisch überaus schwach und selbst der Rückgriff auf die Stellungnahme des Städtetages ist dürftig. So mag der Städtetag vielleicht Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert haben, dass der Städtertag das Begehren aber schlussendlich wirklich für unzulässig hält, ist wohl nicht ausgesagt worden.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass 4.130 gültige Unterschriften abgegeben wurden und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt damit ein eindrucksvolles Votum zum Standort des Rathauses abgegeben haben. Die erforderliche Anzahl der Unterstützer ist hiermit eindrucksvoll übertroffen worden. Wenngleich ich selbst mich nicht mehr um ein Ratsmandat bewerben werde, bin ich sicher, dass die Neustädterinnen und Neustädter am 11. September zur Kommunalwahl die beabsichtigte Ignoranz der Bürgermeinung eindrucksvoll quittieren werden“!

„Sollte der Verwaltungsausschuss am 11. Juli dem Vorschlag des Bürgermeisters folgen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklären, werde ich zusammen mit weiteren Unterstützern des Bürgerbegehren Klage beim Verwaltungsgericht einreichen“, so der Initiator des Bürgerbegehrens abschließend.